Wichtige Information in Zeiten von COVID-19:
Die Durchführung von Grenzverhandlungen ist grundsätzlich weiterhin zulässig.
Zu beachten ist, dass gem. § 1 der COVID 19-Schutzmaßnahmenverordnung an öffentlichen Orten im Freien der Mindestabstand von 1 Meter, zu jenen Personen die nicht im selben Haushalt wohnen, einzuhalten und in geschlossenen Räumen zusätzlich ein fest anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
Kann der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden, sollte auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Wenn Sie ein Grundstück oder einen Teil davon kaufen oder verkaufen möchten, können sich Unklarheiten ergeben. So können Sie zum Beispiel die exakte Fläche nicht ermitteln, da die genaue Grundstücksgrenze nicht klar ersichtlich ist. Oder es gibt keine klaren Zufahrtsregelungen mit Ihren Nachbarn. Oder Sie planen ein Bauvorhaben, brauchen dafür aber vernünftige Planungsgrundlagen in 2 oder 3D, die unter anderem Aufschluss über Leitungen, Beschattung und die Umgebung liefern. Zusammengefasst brauchen Sie einen Vermesser.
Unsere Leistungen für Sie
Wir kommen zu Ihnen und stellen die Grenzen fest. Wir vermessen und tragen die Daten in den Plan ein, um sie danach auf Ihrem Grundstück abzustecken. Natürlich beraten wir Sie ausführlich. Von uns bekommen Sie
Ingenieurkonsulent für Vermessung und Geoinfomation
Geschäftsführender Gesellschafter CEO
Lehrbeauftragter der TU Graz
Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Vermessung, Photogrammetrie, Fernerkundung, GIS, Immobilien
Präsident der Kammer für ZiviltechnikerInnen Steiermark und Kärnten
T: 0316/82 35 70 - 20
M: 0664/35 53 852
E: gerald.fuxjaeger@adp-rinner.at
Hilfreiche Links
Wenn Sie wissen möchten, wem ein Grundstück gehört (nicht tagesaktuell):
Digitaler Atlas Steiermark
Informatives für Besitzer von Grundstücken:
www.meingrundstück.at
Österreich von oben sehen: Digitaler Atlas, Geodaten, Höhen & Reliefkarten, Kataster und Widmungen und mehr finden Sie unter:
www.gis.steiermark.at