Wichtige Information in Zeiten von COVID-19:
Die Durchführung von Grenzverhandlungen ist grundsätzlich weiterhin zulässig.
Zu beachten ist, dass gem. § 1 der COVID 19-Schutzmaßnahmenverordnung an öffentlichen Orten im Freien der Mindestabstand von 1 Meter, zu jenen Personen die nicht im selben Haushalt wohnen, einzuhalten und in geschlossenen Räumen zusätzlich ein fest anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
Kann der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden, sollte auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
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Am Anfang steht die Anlage eines Vermessungsnetzes rund um die Baustelle. Bei größeren Projekten wie Autobahnen, Kraftwerken oder langen Brücken geht dem eine Grundlagenvermessung voraus. Als nächstes erfolgt die Absteckung, wozu vor allem die Markierung der Baufluchtlinien und des Höhenbezugs gehört. Wichtige Linien und Höhen des Bauplans werden in das Gelände, beziehungsweise in das Grundstück übertragen. Diese Punkte werden mit Farbe, Messmarke, Nagel oder Pflock vermarkt. Zum Abschluss gehören die Baukontrolle und – bei Wohnhausanlagen und größeren Projekten – die Schlussvermessung, zu der auch die Höhe des Gebäudes und der Abstand zu benachbarten Bauwerken gehören. Beim Hochbau fertigen wir auch eine Dokumentation für das Gebäude an, die die gewünschten Maße enthält. Moderne Technik lässt die Vermessung immer genauer werden.
Mit hervorragender Ausrüstung messen wir millimetergenau und dokumentieren multimedial in 3D. Wir liefern die gewünschten Daten und Pläne in allen erdenklichen Koordinatensystemen und Datenformaten. Wir beraten Sie auch in technischen und rechtlichen Angelegenheiten. Als unabhängiges Unternehmen arbeiten wir verlässlich, genau und vollständig, ob wir den Auftrag von Investoren oder Privatpersonen bekommen, von Behörden, Institutionen oder Baufirmen.